

AG 78
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Die AG gem. § 78 des SGB VIII JBH Neukölln besteht seit 2005. Sie trifft sich regelmäßig alle zwei Monate und wird durch eine*n gewählte*n Sprecher*in vertreten. An der AG nehmen natürliche und juristische Personen teil, die im Bezirk Neukölln am Übergang Schule – Beruf aktiv sind.
Die AG macht sich zur Aufgabe:
- die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller beteiligten Träger und Institutionen als Teil der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule zu fördern
- die Sicherung des Informationsaustausches herzustellen
die Angebote im Bezirk abzustimmen - die Weiterentwicklung bedarfsgerechter Hilfen und Maßnahmen auf lokaler Ebene zu initiieren
- trägerübergreifende Projekte zu planen und durchzuführen
den Informationsaustausch und die Diskussion zu gesellschaftlicher
und fachlicher Entwicklung zu führen - die Erarbeitung von verbindlichen Qualitätsstandards sicherzustellen